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Fragen und Antworten

 

Wann kann ich einen Betreuungsvertrag frühestens wieder kündigen?


Die Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Vertrag beträgt lediglich 7 Tage. Sollten Sie wider Erwarten unzufrieden sein, können Sie den Vertrag also kurzfristig und unkompliziert auflösen.

 

Wie lange dauert es, bis wir eine geeignete Betreuerin gefunden haben?


In der Regel steht innerhalb von 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Bedarfsabklärung eine geeignete Mitarbeiterin bei Ihnen vor Ort im Einsatz, in Notfällen auch schneller.

 

Ist die Kommunikation auf Deutsch gewährleistet?


Unsere Mitarbeitenden sprechen alle Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch.

 

Gibt es Zuschüsse der Krankenkasse oder vom Staat?


Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, um Ihre finanzielle Belastung im Voraus zu klären. Sie können sich bei Ihrer Wohngemeinde auch über Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen oder andere Zuschüsse erkundigen. Sie können sich aber auch an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

  

Sind Sie interessiert, haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.

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Aktualisierung: 24.10.2015 06:00

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