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Kostenbeteiligung Krankenkasse

 

Nicht-kassenpflichtige Leistungen

 

Aus den Krankenkassen-Grundversicherungen werden keine Unterstützungsbeiträge für Assistenz- oder Betreuungsleistungen ausbezahlt.

Durch eine etwaige Zusatzversicherung sind Aufgaben der Haushalthilfe gedeckt (Kochen, Reinigung, Wäsche, etc.).

Gar nicht gedeckt sind alle anderen Arbeiten wie die Begleitung beim Spazieren, zum Einkaufen oder zum Arzt; die Hilfe bei monatlichen Einzahlungen, bei der Erledigung von Schreibarbeiten; Nacht- oder Sitzwache; das Versorgen von Haustieren; Umgebungsarbeiten wie Rasenmähen oder Schneeräumen.

Kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten, wir beraten Sie gerne

  

Sind Sie interessiert, haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.

Bundesamt für Gesundheit

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Aktualisierung: 24.10.2015 06:00

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